- since 2013 -Tschapatalpas - Lusbuaba
STATUTEN

Verein: Tschapatalpas mit Sitz in Steinhausen

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Tschapatalpas“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Steinhausen.

2. Zweck

Der Verein bezweckt künstlerischer geseliger Verein.

3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

4. Mitgliedschaft

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zur richten; über die Aufnahme entscheidet nur der Vorstand (muss immer einstimmig sein!)
Mitgliedbeitrag: einmalig SFr. 1000.- + SFr. 600.- Jahresbeitrag
Maximal Mitglieder: 15
Aufnahme nur 1 Mitglied pro Grossanlass (4 Grossanlässe pro Jahr)

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:
-bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

6. Austritt und Auschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand

b) die Generalversammlung

8. Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Januar statt.
Zur Generalversammlung wird der Vorstand 2 Wochen im voraus durch den Präsidenten eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Der Präsident übernimmt die Kosten des Anlasses.

Die Generalversammlung hat die folgenden Aufgaben:

a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
d) Beschluss über das Jahresbudget
e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages

An der Generalversammlung besitzt jedes Vorstands-Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung nicht eingeladen, besitzen daher kein Stimmrecht.

9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus 6 Personen, nämlich den Gründern Schnyder, Casutt, Camichel, Sutter, Oppliger und Lindemann.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

10. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

11. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

12. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn der ganze Vorstand dem Änderungsvorschlag zustimmt.

13. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit einstimmigem Entscheid beschlossen werden, wenn der gesamte Vorstand an der Versammlung teilnimmt.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

14. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 15. 1.2013 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

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