STATUTEN |
Verein: Tschapatalpas mit Sitz in Steinhausen 1. Name und Sitz Unter dem Namen „Tschapatalpas“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Steinhausen. 2. Zweck Der Verein bezweckt künstlerischer geseliger Verein. 3. Mittel Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. 4. Mitgliedschaft Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zur richten; über die Aufnahme entscheidet nur der Vorstand (muss immer einstimmig sein!) 5. Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt: 6. Austritt und Auschluss Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden. 7. Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: a) der Vorstand b) die Generalversammlung 8. Die Generalversammlung Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Januar statt. Die Generalversammlung hat die folgenden Aufgaben: a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes An der Generalversammlung besitzt jedes Vorstands-Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung nicht eingeladen, besitzen daher kein Stimmrecht. 9. Der Vorstand Der Vorstand besteht aus 6 Personen, nämlich den Gründern Schnyder, Casutt, Camichel, Sutter, Oppliger und Lindemann. 10. Unterschrift Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes. 11. Haftung Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 12. Statutenänderung Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn der ganze Vorstand dem Änderungsvorschlag zustimmt. 13. Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann mit einstimmigem Entscheid beschlossen werden, wenn der gesamte Vorstand an der Versammlung teilnimmt. 14. Inkrafttreten Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 15. 1.2013 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. ----------------------------------------------------
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